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Mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" wurde ein eigenständiges gesetzliches Bauvertragsrecht geschaffen, welches am 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Die Neuregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umfassen neben Bau- und Verbraucherbauverträgen auch Architekten- und Ingenieurverträge sowie Bauträgerverträge. Zudem wurden bestehende kaufrechtliche Normen zur Mängelhaftung im BGB geändert. Im Rahmen des Seminars werden die rechtlichen Neuerungen im BGB ausführlich erläutert und die Vor- und Nachteile zur bisherigen Gesetzeslage anhand von Praxisbeispielen dargestellt.

Schwerpunkte des Seminars:

Allgemeine Vorschriften

  • Änderungen zu Abschlagszahlungen
  • Änderungen zur Abnahme
  • Einführung einer Kündigung aus wichtigem Grund

Bauverträge

  • Anordnungsrecht des Auftraggebers und Vergütungsfolgen
  • Spezielle Regelungen zur Abnahme

Verbraucherbauverträge

  • Baubeschreibungspflicht
  • Widerrufsrecht des Verbrauchers
  • Obergrenze für Abschlagszahlungen
  • Absicherung des Vergütungsanspruchs

Architekten- und Ingenieurverträge

  • Einführung Zwei-Phasen-Modell
  • Planungsänderungen und Vergütungsfolgen
  • Sonderkündigungsrechte der Parteien
  • Teilabnahme
  • Nachrangige Inanspruchnahme von Architekten und Ingenieuren bei Bauüberwachungsfehlern

Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung